Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Gut Rögnitztal GmbH. Diese Plattform soll Ihnen die Möglichkeit bieten, einen Einblick in unser Unternehmen, sowie Informationen über die Bewirtschaftung und Leistungen, die unser Betrieb bietet, zu erhalten.
Seit dem 01. September 1991 besteht das landwirtschaftliche Unternehmen.
2016 feierten wir unser 25-jähriges Jubiläum, sowie 2023 ein großes Verpächtertreffen zusammen mit vielen Gästen, die dazu beigetragen haben bzw. beitragen, dass der Betrieb weiterhin besteht.
Die Gut Rögnitztal GmbH beschäftigt 20 Mitarbeiter/-innen.
Als anerkannter Ausbildungsbetrieb freuen wir uns jederzeit über Bewerbungen, um vor allem auch die jungen Leute für die Landwirtschaft zu begeistern.
Seit 2012 kooperieren wir ebenfalls mit der Hochschule Neubrandenburg. Diese hat den Studiengang Agrarwirtschaft mit dualem System (Ausbildung und Studium gleichzeitig) ins Leben gerufen. Zwei Studenten konnten wir bereits erfolgreich durch diesen Werdegang führen und begleiten.
Außerdem sind wir auf Personalsuche für unsere Schweineproduktion.
Hierzu gern den untenstehenden Button anklicken.
Die Gut Rögnitztal GmbH ist von 2015 bis 2020 Teilnehmer der Zuwendung für den Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau gemäß Nr. 7 der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen; Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz; Az.: II A4 - 62.71.30 vom 29. Oktober 2015. Der jährliche Anbau von mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit dem Anbau von Leguminosen auf der gesamten Ackerfläche des Betriebes wird durch das Unternehmen gewährleistet.
Dabei darf der Anbau der Hauptfrucht 10 % der Ackerfläche nicht unterschreiten und 30 % nicht überschreiten. Außerdem darf der Getreideanteil nicht mehr als 66 % betragen und auf mindestens 10 % der Ackerfläche sind entweder Leguminosen oder aber Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen.
Des Weiteren erfüllt die GmbH die Anforderungen des Förderprogramms 502 - Einjährige Blühstreifen und Blühflächen. Seit 2019 wurde die Möglichkeit umgesetzt und der Anteil des Anbaus von 5 ha auf 20 ha erhöht. Vögel, Insekten, Kleintiere und Niederwild finden dabei wichtigen Lebens- und Rückzugsraum, sowie auch neue Nahrungsquellen.
Auflagen und Verpflichtungen des Förderprogramms 511 werden ebenfalls realisiert. Hierbei handelt es sich um die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger. Dieser wird direkt in den Boden, oder aber bei Bewuchs (Grünland und mehrjährigen Ackerfutterpflanzen) unter den Bestand eingebracht. Für die Ausbringung und Einarbeitung werden ausschließlich Geräte verwendet, die den allgemeinen und anerkannten Regeln der Technik entsprechen.